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   ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09   

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ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09 (https://dejure.org/2010,29983)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09 (https://dejure.org/2010,29983)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 03. März 2010 - 4 Ca 2296/09 (https://dejure.org/2010,29983)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09
    Auch in diesem Fall kann aber ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG, 24. September 2008, 6 AZR 657/07, juris).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09
    So hat das Bundearbeitsgericht bereits mehrfach entschieden, dass die Zweckbestimmung bei bestimmten Zulagen (z. B. bei Leistungs- oder Erschwerniszulagen) als konkludentes Anrechnungsverbot zu verstehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.1993, 1 AZR 520/92, Juris; Urteil vom 14.08.2001, 1 AZR 744/00, Juris).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97

    Protokollnotiz zu Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09
    Grundsätzlich sind zwar nach der Rechtsprechung des BAG übertariflich gewährte Zulagen aus Anlass einer tariflichen Entgelterhöhung anrechenbar (vgl. BAG, Urteil vom 9.12.1997, 1 AZR 330/97, Juris; Urteil vom 03.06.1998, 5 AZR 616/97, Juris).
  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 403/97

    Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09
    Da mangels Einigung der Abschnitt N der Anlage 1a zum BAT über die Schreibkräfte bewusst von dem Tarifvertrag vom 28. Dezember 1990 ausgenommen wurde, stellt der Tarifvertrag vom 28. Dezember 1990 insoweit keine ablösende Tarifnorm dar (vgl. BAG, 22. Juli 1998, 4 AZR 403/97, juris) .
  • BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf Wechselschichtzulage

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09
    So hat das Bundearbeitsgericht bereits mehrfach entschieden, dass die Zweckbestimmung bei bestimmten Zulagen (z. B. bei Leistungs- oder Erschwerniszulagen) als konkludentes Anrechnungsverbot zu verstehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.1993, 1 AZR 520/92, Juris; Urteil vom 14.08.2001, 1 AZR 744/00, Juris).
  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09
    Grundsätzlich sind zwar nach der Rechtsprechung des BAG übertariflich gewährte Zulagen aus Anlass einer tariflichen Entgelterhöhung anrechenbar (vgl. BAG, Urteil vom 9.12.1997, 1 AZR 330/97, Juris; Urteil vom 03.06.1998, 5 AZR 616/97, Juris).
  • LAG Köln, 16.09.2009 - 3 Sa 721/09

    Anrechnungsverbot für individualvertraglich gewährte übertarifliche

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09
    Es handelt sich daher um eine Erschwerniszulage im Sinne der BAG-Rechtsprechung, die eine Anrechenbarkeit anlässlich einer tariflichen Entgelterhöhung verbietet (vgl. LAG Köln, Urteil vom 16.09.2009, 3 Sa 721/09, Juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 729/10

    Kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst nach

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 3. März 2010 - 4 Ca 2296/09 - abgeändert:.
  • LAG Köln, 27.08.2010 - 10 Sa 512/10

    Nachwirkung von BAT Anlage 1 a Teil II Abschnitt N auch nach Einführung des TVöD

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09 - wird zurückgewiesen.
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